Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüb... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüb... [mehr]