Nein, du musst in der Regel nicht auf eine Bestätigung warten, bevor du dich bei der Berufsgenossenschaft meldest. Wenn ein meldepflichtiger Vorfall (z. B. ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrank... [mehr]
Ja, die Mindestgröße bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft kann auch rückwirkend festgestellt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt waren. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu wenden, um die genauen Bedingungen und den Ablauf zu klären.
Nein, du musst in der Regel nicht auf eine Bestätigung warten, bevor du dich bei der Berufsgenossenschaft meldest. Wenn ein meldepflichtiger Vorfall (z. B. ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrank... [mehr]