Wie wird die Pendlerpauschale für das Fahrrad berechnet?

Antwort

Die Pendlerpauschale für das Fahrrad wird in Deutschland ähnlich wie die Pendlerpauschale für Autofahrer berechnet. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Entfernung**: Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg. 2. **Maximalbetrag**: Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Kilometer, die du ansetzen kannst, solange die Strecke tatsächlich zurückgelegt wird. 3. **Nachweis**: Du musst nachweisen können, dass du mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst, z.B. durch ein Fahrtenbuch oder andere Dokumentationen. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

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