Was kann ich von meinem häuslichen Arbeitszimmer absetzen, wenn es nicht den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit darstellt?

Antwort

Wenn dein häusliches Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt kannst du dennoch einige Kosten absetzen, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Abzugsfähigkeit**: Ein häusliches Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Wenn das nicht der Fall ist, sind die Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt. 2. **Kosten für das Arbeitszimmer**: Wenn du das Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt deiner Tätigkeit absetzen kannst, kannst du dennoch die Kosten für das Arbeitszimmer anteilig absetzen, wenn du es für berufliche Zwecke nutzt. Dazu zählen: - Miete oder anteilige Kosten für das Eigentum (z.B. Abschreibung) - Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) - Renovierungskosten 3. **Nachweis der Nutzung**: Du musst nachweisen können, dass das Arbeitszimmer tatsächlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Es ist ratsam, ein Nutzungstagebuch zu führen. 4. **Höchstgrenzen**: Es gibt Höchstgrenzen für den Abzug von Kosten, die du beachten musst. Bei einem nicht als Mittelpunkt anerkannten Arbeitszimmer sind die absetzbaren Kosten auf 1.250 Euro pro Jahr begrenzt, wenn du das Arbeitszimmer für deine berufliche Tätigkeit nutzt. Es ist empfehlenswert, sich bei einem Steuerberater über die genauen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um sicherzustellen, dass du alle relevanten Kosten korrekt absetzt.

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