Wann wird die Umsatzsteuer bei Forderungen abgezogen?

Antwort

Die Umsatzsteuer wird bei den Forderungen in der Regel zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abgezogen. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist und diese dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Jahressteuererklärung berücksichtigt. Der Abzug der Vorsteuer kann jedoch erst erfolgen, wenn die Rechnung vorliegt und die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Bei bestimmten Regelungen, wie der Ist-Versteuerung, kann die Umsatzsteuer erst abgezogen werden, wenn die Zahlung tatsächlich eingegangen ist.

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