Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb beziehen sich die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zahlt. Diese Vorsteuern können in der Regel von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, was bedeutet, dass sie die Steuerlast des Unternehmens verringern. Die Kennzahl 065 ist eine spezifische Kennzahl im Rahmen der Umsatzsteuervoran in Deutschland, die die Vorsteuern aus innergemeinschaftlichen Erwerbungen erfasst. Unternehmen müssen diese Kennzahl angeben, um die Höhe der Vorsteuer, die sie aus solchen Erwerbungen geltend machen möchten, korrekt zu dokumentieren. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise für diese Erwerbungen zu führen, um die Vorsteuerabzüge rechtlich abzusichern.