Kann ich bei Einnahmen aus § 13b grundsätzlich die Vorsteuer abziehen?

Antwort

Bei Erlösen aus § 13b UStG handelt es sich um die Regelung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft, die in bestimmten Fällen zur Anwendung kommt, beispielsweise bei Bauleistungen oder bestimmten Lieferungen. Grundsätzlich kannst du die Vorsteuer abziehen, wenn du selbst als Unternehmer im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit Leistungen beziehst und die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Allerdings musst du darauf achten, dass der Leistungserbringer die Umsatzsteuer korrekt ausweist und du die entsprechenden Nachweise hast. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen zu beachten, die für die jeweilige Leistung gelten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

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