Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind in der Regel steuerlich relevant, auch für Kapitalgesellschaften, die beschränkt steuerpflichtig sind. Wenn eine Kapitalgesellschaft nur Einnahmen aus der Vermietung von Grundstücken erzielt, können vGA dennoch vorliegen, wenn beispielsweise Leistungen an Gesellschafter oder deren Angehörige ohne angemessene Gegenleistung erbracht werden. Die Besteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der vGA und den geltenden steuerlichen Regelungen. In Deutschland unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer, und vGA können die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und die steuerlichen Konsequenzen zu klären.