Kann ich die 19% einer Rechnung aus Irland in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen?

Antwort

In der Regel kannst du die in Irland gezahlte Umsatzsteuer (VAT) nur dann in deiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, wenn du als Unternehmer in Deutschland registriert bist und die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllst. Dazu gehört, dass die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist und die Leistung für dein Unternehmen erbracht wurde. Es gibt auch spezielle Regelungen für den Vorsteuerabzug aus anderen EU-Ländern, die du beachten musst. In vielen Fällen musst du die Umsatzsteuer über das Verfahren zur Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer beantragen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt über die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren.

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