In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
In Deutschland gibt es Freibeträge für die Schenkungssteuer, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Wenn der Erwerber Schenkungssteuerfreiheit geltend macht, weil der Freibetrag nicht ausgenutzt wurde, bedeutet das, dass der Wert der Schenkung unterhalb des Freibetrags liegt.Für Ehepartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Solange der Wert der Schenkung diesen Freibetrag nicht überschreitet, fällt keine Schenkungssteuer an. Es ist wichtig, die Schenkung ordnungsgemäß zu dokumentieren und gegebenenfalls beim Finanzamt anzuzeigen, um die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen zu können. Falls du spezifische Informationen zu deinem Fall benötigst, wäre es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese... [mehr]
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko... [mehr]
**Erbschaft- und Schenkungssteuer – Überblick für den Wirtschaftsfachwirt (IHK)** **1. Wer ist steuerpflichtig?** Steuerpflichtig sind nach § 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Sch... [mehr]
Um die Steuer auf 11.000 € zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, um welche Steuerart es sich handelt (z. B. Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer) und welches Jahr sowie welche persönlichen... [mehr]
Eltern gehören bei der Schenkungssteuer in Deutschland zur Steuerklasse I. In diese Steuerklasse fallen enge Verwandte wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder... [mehr]