Zählt bei Steuern das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum?

Antwort

Bei der Umsatzsteuer zählt in der Regel das Rechnungsdatum. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in dem Monat fällig wird, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt. Bei der Einkommensteuer hingegen ist das Zahlungsdatum relevant, da hier die Einnahmen in dem Jahr erfasst werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen zu beachten, die je nach Land und Steuergesetz variieren können.

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