Ab wann müssen Firmen mit weniger als 10 Mio. Umsatz verpflichtend E-Rechnungen schreiben?

Antwort

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird jedoch gestaffelt eingeführt: - **Ab 1. Januar 2025:** Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. - **Ab 1. Januar 2027:** Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen. - **Ab 1. Januar 2028:** Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit weniger als 10 Millionen Euro Umsatz gilt also: - Wenn der Umsatz über 800.000 Euro liegt, besteht die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027. - Liegt der Umsatz darunter, gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/elektronische-rechnung.html).

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