Die Höhe der Steuerabgaben hängt in Deutschland nicht vom Beruf (z.B. Beamter, Angestellter, Selbstständiger in der Wirtschaft), sondern vom Einkommen, Familienstand, Steuerklasse und w... [mehr]
Ja, als Unternehmen musst du bei einer Sachspende grundsätzlich eine sogenannte „Ausgangsrechnung“ bzw. einen Beleg erstellen. Das ist insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht wichtig. **Hintergrund:** Bei einer Sachspende handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe. Diese wird umsatzsteuerlich wie eine Lieferung behandelt (§ 3 Abs. 1b UStG). Das bedeutet, du musst auf den Wert der gespendeten Sache Umsatzsteuer abführen, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt warst. **Was ist zu tun?** - Du erstellst eine interne Ausgangsrechnung oder einen Eigenbeleg über den Wert der gespendeten Ware. - In diesem Beleg müssen alle Pflichtangaben wie bei einer normalen Rechnung enthalten sein (z. B. Beschreibung der Ware, Wert, Umsatzsteuerbetrag). - Der Beleg dient als Nachweis für das Finanzamt und für deine Buchhaltung. **Hinweis:** Die Empfängerorganisation kann dir auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen, die du steuerlich geltend machen kannst. **Weitere Informationen:** - [Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-03-18-umsatzsteuerliche-behandlung-von-sachspenden.pdf?__blob=publicationFile&v=2) - [IHK: Sachspenden und Umsatzsteuer](https://www.ihk.de/nuernberg/produktmarken/beratung-service/steuern/umsatzsteuer/sachspenden-und-umsatzsteuer-4954946) **Fazit:** Ja, du musst für eine Sachspende einen Beleg (interne Ausgangsrechnung oder Eigenbeleg) erstellen, um die ordnungsgemäße Buchführung und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung sicherzustellen.
Die Höhe der Steuerabgaben hängt in Deutschland nicht vom Beruf (z.B. Beamter, Angestellter, Selbstständiger in der Wirtschaft), sondern vom Einkommen, Familienstand, Steuerklasse und w... [mehr]
Für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen ist eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nicht zwingend erforderlich, damit die Spende angenommen werden kann. Allerdings is... [mehr]
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen... [mehr]