Kann ein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen?

Antwort

Ja, ein Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und wenn dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, wenn er sich für diese Versteuerungsart entscheidet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Es ist jedoch rechtlich möglich, dass der Arbeitgeber die Kosten der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer überträgt, sofern dies transparent und vertraglich vereinbart ist.

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