Wie hoch ist das Nettoeinkommen bei 20.000 € Jahreseinkommen als Fotografin in Steuerklasse 2 statt 5?

Antwort

Um das Nettoeinkommen deiner Tochter bei einem Jahreseinkommen von 20.000 € und einem Wechsel von Steuerklasse 5 zu Steuerklasse 2 zu berechnen, sind einige Annahmen nötig: - Sie ist alleinerziehend (Voraussetzung für Steuerklasse 2). - Es gibt keine weiteren steuerlichen Besonderheiten (z. B. Kirchensteuer, Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, Freibeträge außer dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). - Sie ist gesetzlich krankenversichert. **Berechnung (Stand 2024, gerundet):** ### Steuerklasse 5 (aktuell) - Sehr hohe Abzüge, da Steuerklasse 5 für Ehepartner mit geringerem Einkommen gedacht ist. - Netto (ungefähr): **ca. 13.000 € – 13.500 €** pro Jahr ### Steuerklasse 2 (nach Wechsel) - Günstiger, da Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € jährlich) berücksichtigt wird. - Netto (ungefähr): **ca. 15.000 € – 15.500 €** pro Jahr **Erklärung:** In Steuerklasse 2 zahlt sie deutlich weniger Lohnsteuer und profitiert vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Unterschied kann je nach individueller Situation (z. B. Krankenversicherung, Kirchensteuer) leicht variieren. **Tipp:** Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich ein Brutto-Netto-Rechner, z. B. von [Nettolohn.de](https://www.nettolohn.de/) oder [Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen](https://www.bmf-steuerrechner.de/). **Fazit:** Der Wechsel von Steuerklasse 5 zu Steuerklasse 2 bringt deiner Tochter bei 20.000 € Bruttojahreseinkommen voraussichtlich rund **2.000 € mehr Netto** pro Jahr.

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