Muss ich als Nebengewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt schicken?

Antwort

Ja, als nebenberuflich Selbstständiger musst du in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt schicken, wenn deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb über dem Freibetrag liegen oder du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Die EÜR dient dazu, deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren und den Gewinn zu ermitteln. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um individuelle Anforderungen und Fristen zu klären.

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