Muss ich als Nebengewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt schicken?

Antwort

Ja, als nebenberuflich Selbstständiger musst du in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt schicken, wenn deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb über dem Freibetrag liegen oder du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Die EÜR dient dazu, deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren und den Gewinn zu ermitteln. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um individuelle Anforderungen und Fristen zu klären.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Dürfen Finanzämter Steuerbilanzen erstellen?

Finanzämter dürfen keine Steuerbilanzen erstellen. Die Erstellung von Steuerbilanzen obliegt den Steuerpflichtigen oder deren Steuerberatern. Finanzämter überprüfen jedoch die... [mehr]

Korrigiert das Finanzamt meine Steuererklärung bei verrechnen?

Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung und kann Fehler feststellen. Wenn es zu einer Korrektur kommt, wird das Finanzamt dich in der Regel darüber informieren und die notwendigen Anp... [mehr]

Welche Steuern erhält das Finanzamt und welche werden abgegeben?

Das Finanzamt erhebt verschiedene Arten von Steuern, die in Deutschland in zwei Hauptkategorien unterteilt werden können: direkte und indirekte Steuern. 1. **Direkte Steuern**: Diese werden dire... [mehr]

Warum bekomme ich Post vom Finanzamt, meine Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben, obwohl man doch 2 Jahre Zeit hat?

Das Finanzamt erinnert dich möglicherweise an die Abgabe deiner Steuererklärung, weil es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. In Deutschland hast du in der Regel bis zum 31. Jul... [mehr]