Das Zerlegen von Fleisch gilt in der Schweiz als eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Solche Dienstleistungen unterliegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 8,1 % (Stand 2024)... [mehr]
Wenn die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der Schweiz fälschlicherweise auf Rechnungen berechnet wurde und du dies erst im Folgejahr bemerkst, solltest du folgende Schritte unternehmen: 1. **Überprüfung der Rechnungen**: Gehe alle betroffenen Rechnungen durch und dokumentiere die fehlerhaften Beträge sowie die korrekten Beträge ohne MwSt. 2. **Korrektur der Buchhaltung**: Passe deine Buchhaltungsunterlagen an, um die fehlerhaften MwSt.-Beträge zu korrigieren. Dies kann bedeuten, dass du die MwSt. aus den Einnahmen herausrechnen musst. 3. **Kontakt mit dem Steuerberater**: Konsultiere einen Steuerberater, um die besten Schritte zur Korrektur der MwSt.-Abrechnung zu besprechen. Er kann dir helfen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. 4. **Korrektur der Steuererklärung**: Wenn du die MwSt. fälschlicherweise in deiner Steuererklärung angegeben hast, musst du möglicherweise eine Korrektur einreichen. Dies kann je nach Kanton unterschiedlich sein. 5. **Rückforderung der MwSt.**: Wenn du die MwSt. an das Finanzamt abgeführt hast, kannst du möglicherweise eine Rückforderung beantragen. Hierfür sind die entsprechenden Nachweise und Dokumentationen erforderlich. **Beispiel**: Angenommen, du hast eine Rechnung über 1.000 CHF ausgestellt und fälschlicherweise 7,7% MwSt. (77 CHF) berechnet. Du bemerkst den Fehler erst im Folgejahr. Du würdest dann: - Die Rechnung auf 1.000 CHF ohne MwSt. korrigieren. - Die 77 CHF MwSt. aus deiner Buchhaltung entfernen. - Deinen Steuerberater kontaktieren, um die notwendigen Schritte zur Korrektur deiner Steuererklärung zu besprechen. - Eine Korrektur bei der Steuerbehörde einreichen, falls die MwSt. bereits abgeführt wurde. Es ist wichtig, alle Schritte gut zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden vorbereitet zu sein.
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Die Besteuerung einer deutschen Pension bei Wohnsitz in der Schweiz richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. **Grundsätzliches:** - **Deutsche... [mehr]
Nein, Rentner in der Schweiz zahlen nicht nur eine Kopfsteuer. In der Schweiz unterliegen Rentner – wie alle anderen natürlichen Personen – der ordentlichen Einkommens- und Vermö... [mehr]
Mouser Electronics berechnet in Deutschland 0 % Mehrwertsteuer (MwSt), wenn die Bestellung von einem Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aus einem EU-Land erfo... [mehr]