Wo steht die Minderung der Schenkungssteuer durch verkürzte Lebenserwartung bei Nießbrauch?

Antwort

Die Minderung der Schenkungssteuer durch eine verkürzte Lebenserwartung bei Nießbrauch ist im deutschen Steuerrecht geregelt. Konkret findest du die entsprechenden Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG), insbesondere in § 14 BewG. Dieser Paragraph behandelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, zu denen auch der Nießbrauch gehört. Für die Berechnung der Schenkungssteuer wird der Kapitalwert des Nießbrauchs ermittelt, wobei die Lebenserwartung des Berechtigten eine Rolle spielt. Wenn die Lebenserwartung aufgrund gesundheitlicher Gründe verkürzt ist, kann dies den Kapitalwert und somit die Schenkungssteuer beeinflussen. Weitere Details und konkrete Berechnungen können im Bewertungsgesetz und den dazugehörigen Richtlinien nachgelesen werden. Hier ist der Link zum Bewertungsgesetz: [Bewertungsgesetz (BewG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/).

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