Wie werden Verzugstage bei Gewerbesteuernachzahlung berechnet?

Antwort

Die Berechnung der Verzugstage bei einer Gewerbesteuernachzahlung erfolgt in der Regel ab dem Fälligkeitstag der Steuerzahlung bis zum tatsächlichen Zahlungstag. Der Fälligkeitstag ist meist im Bescheid angegeben. Verzugstage werden wie folgt berechnet: 1. **Fälligkeitstag ermitteln**: Dieser ist im Steuerbescheid angegeben. 2. **Zahlungstag ermitteln**: Das ist der Tag, an dem die Zahlung tatsächlich erfolgt. 3. **Differenz berechnen**: Zähle die Tage zwischen dem Fälligkeitstag und dem Zahlungstag. Jeder Tag zählt als ein Verzugstag. Es ist wichtig, auch Wochenenden und Feiertage zu berücksichtigen, da diese in der Regel ebenfalls als Verzugstage zählen. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden.

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