Der Begriff „Erbschaftsteuerwert“ bezieht sich auf den Wert, der für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland maßgeblich ist. Die gesetzlichen Regelungen d... [mehr]
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Die wichtigsten Punkte zur Ermittlung der Gewerbesteuer sind: 1. **Steuerpflicht**: Gewerbesteuerpflichtig sind Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dazu zählen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. 2. **Ermittlung des Gewerbeertrags**: Der Gewerbeertrag wird aus dem Gewinn des Unternehmens ermittelt, wobei bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise: - Hinzurechnungen für bestimmte Finanzierungsaufwendungen. - Kürzungen für bestimmte Steuervergünstigungen. 3. **Steuermesszahl**: Der ermittelte Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. 4. **Hebesatz**: Der Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und kann zwischen 200 % und über 400 % liegen. 5. **Berechnung der Gewerbesteuer**: Die endgültige Gewerbesteuer ergibt sich aus der Formel: \[ \text{Gewerbesteuer} = \text{Gewerbeertrag} \times 3,5\% \times \text{Hebesatz} \] Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen ist es ratsam, das Gewerbesteuergesetz direkt zu konsultieren oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Der Begriff „Erbschaftsteuerwert“ bezieht sich auf den Wert, der für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland maßgeblich ist. Die gesetzlichen Regelungen d... [mehr]
Ja, in den USA gibt es Gesetze, die die Erhebung und das Einbehalten der Lohnsteuer (englisch: "income tax withholding") verpflichtend regeln. Die rechtliche Grundlage dafür ist der **I... [mehr]
Die Regelung, dass bei einer Liquidation einer GmbH die Gewerbesteuer auf den Zeitraum verteilt wird, findet sich im **§ 18 Abs. 3 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)**. Dort heißt e... [mehr]