Kann sich eine GBR mit hohen Umsätzen aus Fördergeldern, aber geringen Gewinnen von der Umsatzsteuer befreien?

Antwort

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden, insbesondere wenn sie als Kleinunternehmer gilt. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG besagt, dass Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreitet und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit sind. Allerdings bezieht sich die Umsatzsteuerbefreiung nicht direkt auf die Höhe der Gewinne oder die Art der Einnahmen (z. B. Fördergelder), sondern auf die Höhe des Umsatzes. Wenn die GbR also die genannten Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur Umsatzsteuer und zur steuerlichen Behandlung von Fördergeldern an einen Steuerberater zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

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