Welche Fahrten darf ein Tierarzt im Fahrtenbuch eintragen?

Antwort

Als Tierarzt kannst du im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere: - **Fahrten zu Hausbesuchen bei Patienten (Tiere)** - **Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben oder Ställen** - **Fahrten zu Fortbildungen, Seminaren oder Kongressen** - **Fahrten zu Apotheken, Labors oder anderen tierärztlichen Einrichtungen** - **Fahrten zum Einkauf von Praxisbedarf** - **Fahrten zu Behörden, Steuerberater oder Bank, sofern sie die Praxis betreffen** - **Fahrten zwischen verschiedenen Praxisstandorten** Nicht eingetragen werden sollten private Fahrten oder Fahrten, die nicht im Zusammenhang mit der tierärztlichen Tätigkeit stehen. Bei einem Fahrtenbuch für das Finanzamt ist es wichtig, jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand (Anfang/Ende), Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchten Personen/Einrichtungen genau zu dokumentieren.

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