Als Tierarzt kannst du im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere: - **Fahrten zu Hausbesuchen bei Patienten (Tiere)** - **Fa... [mehr]
Ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch für ein Gewerbe mit Fahrten besser geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab: **1%-Regelung:** - Du versteuerst monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. - Vorteil: Wenig Aufwand, da kein Fahrtenbuch geführt werden muss. - Nachteil: Kann teuer werden, wenn der Bruttolistenpreis hoch ist und der Privatanteil gering. **Fahrtenbuch:** - Du dokumentierst jede Fahrt (Datum, Kilometerstand, Zweck, Ziel, aufgesuchte Personen). - Vorteil: Es wird nur der tatsächliche Privatanteil versteuert. Besonders vorteilhaft, wenn der Privatanteil gering ist. - Nachteil: Hoher Aufwand, da das Fahrtenbuch lückenlos und korrekt geführt werden muss. **Was eignet sich besser?** - **Viel private Nutzung:** 1%-Regelung ist oft einfacher und günstiger. - **Wenig private Nutzung:** Fahrtenbuch lohnt sich meist, da du nur den tatsächlichen Privatanteil versteuerst. - **Teures Fahrzeug:** Fahrtenbuch kann günstiger sein, da die 1%-Regelung sich am Listenpreis orientiert. **Fazit:** Wenn du das Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzt und bereit bist, den Aufwand für ein Fahrtenbuch zu betreiben, ist das Fahrtenbuch meist steuerlich günstiger. Nutzt du das Fahrzeug viel privat oder möchtest den Aufwand vermeiden, ist die 1%-Regelung einfacher. Weitere Infos findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatersuchdiensten](https://www.dstv.de/steuerberater-suchen/). Ein Steuerberater kann individuell berechnen, was für dich günstiger ist.
Als Tierarzt kannst du im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere: - **Fahrten zu Hausbesuchen bei Patienten (Tiere)** - **Fa... [mehr]
Bei einem monatlichen Einkommen von 500 € aus einem Minijob und 400 € aus einem Gewerbe gelten folgende Regelungen in Deutschland (Stand 2024): **1. Minijob (500 €/Monat):** - Minijobs... [mehr]