Um die Quellensteuer für einbehaltene Steuern auf Lizenzzahlungen erstattet zu bekommen, sind in der Regel folgende Schritte zu befolgen: 1. **Prüfung der Steuerabkommen**: Überprü... [mehr]
Die Begriffe einbehaltene, anrechenbare und rückforderbare Quellensteuer beziehen sich auf die Besteuerung Einkünften, die aus dem Ausland stammen. Hier eine einfache Erklärung: 1. **Einbehaltene Quellensteuer**: Dies ist die Steuer, die direkt an der Quelle abgezogen wird, bevor du dein Einkommen erhältst. Zum Beispiel, wenn du Zinsen von einer Bank im Ausland erhältst, kann die Bank einen Teil des Betrags als Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde abführen. 2. **Anrechenbare Quellensteuer**: Diese Steuer kannst du in deinem Heimatland auf deine eigene Steuerlast anrechnen. Das bedeutet, dass du die einbehaltene Steuer von deiner eigenen Steuer, die du auf das Einkommen zahlen musst, abziehen kannst. So wird eine doppelte Besteuerung vermieden. 3. **Rückforderbare Quellensteuer**: Wenn die einbehaltene Steuer höher ist als die Steuer, die du in deinem Heimatland zahlen müsstest, kannst du den übersteigenden Betrag zurückfordern. Das bedeutet, dass du einen Antrag stellen kannst, um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen. Zusammengefasst: Einbehaltene Quellensteuer wird direkt abgezogen, anrechenbare Quellensteuer kannst du auf deine eigene Steuer anrechnen, und rückforderbare Quellensteuer kannst du zurückfordern, wenn zu viel einbehalten wurde.
Um die Quellensteuer für einbehaltene Steuern auf Lizenzzahlungen erstattet zu bekommen, sind in der Regel folgende Schritte zu befolgen: 1. **Prüfung der Steuerabkommen**: Überprü... [mehr]