Wie hoch ist die französische Quellensteuer auf Dividenden für unbeschränkt Steuerpflichtige in Österreich?

Antwort

Frankreich darf bei Dividendenzahlungen an in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen grundsätzlich eine Quellensteuer von **12,8 %** einbehalten. Dies ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Frankreich. Wichtige Hinweise: - Der reguläre französische Quellensteuersatz auf Dividenden beträgt eigentlich 30 %. Aufgrund des DBA wird dieser Satz für österreichische Steuerpflichtige jedoch auf 12,8 % reduziert, sofern die entsprechenden Nachweise (Ansässigkeitsbescheinigung, Formular 5000/5001) rechtzeitig vorgelegt werden. - Ohne diese Nachweise kann zunächst der volle Satz einbehalten werden, eine Rückerstattung ist dann aber möglich. Weitere Informationen findest du z. B. auf der Seite des [Bundesministeriums für Finanzen Österreich](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/doppelbesteuerung.html) oder bei der [französischen Steuerverwaltung](https://www.impots.gouv.fr/). **Fazit:** Frankreich darf bei korrekter Anwendung des DBA maximal **12,8 % Quellensteuer** auf Dividenden an österreichische Steuerpflichtige abziehen.

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