Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepartner ohne Kinder liegt der zumutbare Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von der Höhe des Einkommens. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 15.340 Euro beträgt der Eigenanteil 1 %, zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro 2 % und ab 51.130 Euro 7 %. Es ist wichtig, die genauen Einkommensgrenzen und Prozentsätze im aktuellen Einkommensteuergesetz zu überprüfen, da sich diese ändern können.
Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
Elterngeld selbst ist **steuerfrei**, unterliegt aber dem sogenannten **Progressionsvorbehalt** (§ 32b EStG). Das bedeutet: - Das Elterngeld wird nicht direkt besteuert. - Es erhöht aber de... [mehr]
Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]