Elterngeld selbst ist **steuerfrei**, unterliegt aber dem sogenannten **Progressionsvorbehalt** (§ 32b EStG). Das bedeutet: - Das Elterngeld wird nicht direkt besteuert. - Es erhöht aber de... [mehr]
Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepartner ohne Kinder liegt der zumutbare Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von der Höhe des Einkommens. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 15.340 Euro beträgt der Eigenanteil 1 %, zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro 2 % und ab 51.130 Euro 7 %. Es ist wichtig, die genauen Einkommensgrenzen und Prozentsätze im aktuellen Einkommensteuergesetz zu überprüfen, da sich diese ändern können.
Elterngeld selbst ist **steuerfrei**, unterliegt aber dem sogenannten **Progressionsvorbehalt** (§ 32b EStG). Das bedeutet: - Das Elterngeld wird nicht direkt besteuert. - Es erhöht aber de... [mehr]
Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]