Wie viel Prozent zumutbaren Eigenanteil haben zusammenveranlagte Ehepartner ohne Kinder bei außergewöhnlichen Belastungen?

Antwort

Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepartner ohne Kinder liegt der zumutbare Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von der Höhe des Einkommens. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 15.340 Euro beträgt der Eigenanteil 1 %, zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro 2 % und ab 51.130 Euro 7 %. Es ist wichtig, die genauen Einkommensgrenzen und Prozentsätze im aktuellen Einkommensteuergesetz zu überprüfen, da sich diese ändern können.

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