Können Büromöbel abgesetzt werden, wenn man als Angestellter in der Firma arbeitet, aber tageweise auch zuhause ohne Arbeitszimmer?

Antwort

In Deutschland können Büromöbel in der Regel nur dann steuerlich abgesetzt, wenn sie für das Arbeitszimmer genutzt werden, das den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Wenn du als Angestellter hauptsächlich im Büro arbeitest und nur gelegentlich zuhause, ohne ein separates Arbeitszimmer zu haben, ist es schwierig, die Kosten für Büromöbel abzusetzen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Werbungskosten für die berufliche Nutzung von Möbeln, die auch im Homeoffice verwendet werden, geltend zu machen, wenn diese nachweislich für die Arbeit genutzt werden. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation zu klären und die besten Optionen zu besprechen.

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