Welche Art von Betriebsrente ist der Bosch Vorsorgeplan und in welches Steuerformular wird eine einmalige Auszahlung eingetragen?

Antwort

Der Bosch Vorsorgeplan ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV) und wird in der Regel als Direktzusage (Pensionszusage) oder als Unterstützungskasse angeboten. In den meisten Fällen handelt es sich beim Bosch Vorsorgeplan um eine Direktzusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Die genaue Ausgestaltung kann jedoch je nach Tarif und individueller Vereinbarung variieren. Bosch bietet auch andere Durchführungswege wie Pensionskasse oder Direktversicherung an, aber der klassische Bosch Vorsorgeplan ist meist eine Direktzusage. **Einmalige Auszahlung und Steuerformular:** Eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung (wie dem Bosch Vorsorgeplan) ist steuerpflichtig. Sie wird in der **Anlage N** der Einkommensteuererklärung unter dem Abschnitt „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“ eingetragen. Genauer: - Die Auszahlung wird in der **Anlage N, Zeile 31 ff.** („Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung“) eingetragen. - In der Regel erhältst du von Bosch bzw. der Versorgungseinrichtung eine **Leistungsmitteilung** (z. B. Formular LStB), die du deiner Steuererklärung beifügen solltest. **Wichtiger Hinweis:** Je nach Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung) und Zeitpunkt der Einzahlung (vor oder nach 2005) kann die steuerliche Behandlung unterschiedlich sein. Bei einer Einmalauszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte „Fünftelungsprinzip“ (§ 34 EStG) zur Anwendung kommen, wodurch die Steuerlast gemindert wird. **Weitere Informationen:** - [Bosch Vorsorgeplan (Bosch Karriere)](https://www.bosch.de/karriere/arbeiten-bei-bosch/leistungen/vorsorge/) - [Betriebliche Altersversorgung – Informationen der Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebliche-Altersversorgung/betriebliche-altersversorgung_node.html) Für eine individuelle steuerliche Einordnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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