Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann grundsätzlich auf außerordentliche Einkünfte angewendet werden, zu denen auch bestimmte einmalige Auszahlungen aus einer betrieblichen Al... [mehr]
Der Bosch Vorsorgeplan ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV) und wird in der Regel als Direktzusage (Pensionszusage) oder als Unterstützungskasse angeboten. In den meisten Fällen handelt es sich beim Bosch Vorsorgeplan um eine Direktzusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Die genaue Ausgestaltung kann jedoch je nach Tarif und individueller Vereinbarung variieren. Bosch bietet auch andere Durchführungswege wie Pensionskasse oder Direktversicherung an, aber der klassische Bosch Vorsorgeplan ist meist eine Direktzusage. **Einmalige Auszahlung und Steuerformular:** Eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung (wie dem Bosch Vorsorgeplan) ist steuerpflichtig. Sie wird in der **Anlage N** der Einkommensteuererklärung unter dem Abschnitt „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“ eingetragen. Genauer: - Die Auszahlung wird in der **Anlage N, Zeile 31 ff.** („Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung“) eingetragen. - In der Regel erhältst du von Bosch bzw. der Versorgungseinrichtung eine **Leistungsmitteilung** (z. B. Formular LStB), die du deiner Steuererklärung beifügen solltest. **Wichtiger Hinweis:** Je nach Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung) und Zeitpunkt der Einzahlung (vor oder nach 2005) kann die steuerliche Behandlung unterschiedlich sein. Bei einer Einmalauszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte „Fünftelungsprinzip“ (§ 34 EStG) zur Anwendung kommen, wodurch die Steuerlast gemindert wird. **Weitere Informationen:** - [Bosch Vorsorgeplan (Bosch Karriere)](https://www.bosch.de/karriere/arbeiten-bei-bosch/leistungen/vorsorge/) - [Betriebliche Altersversorgung – Informationen der Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebliche-Altersversorgung/betriebliche-altersversorgung_node.html) Für eine individuelle steuerliche Einordnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann grundsätzlich auf außerordentliche Einkünfte angewendet werden, zu denen auch bestimmte einmalige Auszahlungen aus einer betrieblichen Al... [mehr]
Betriebsrenten, also Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, werden in Deutschland grundsätzlich als sogenannte „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 5 EStG) besteuert.... [mehr]
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist eine Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland. Die Beiträge zur VBL sind grunds... [mehr]
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]
Ja, Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel Versorgungsbezüge. Versorgungsbezüge sind wiederkehrende Leistungen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,... [mehr]