Ab wann sind Dinge geringwertige Wirtschaftsgüter?

Antwort

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind in Deutschland Wirtschaftsgüter, die eine bestimmte Preisgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt aktuell bei 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer). Das bedeutet, dass Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungs- oder Herstellungspreis von bis zu 800 Euro haben, als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten. Diese können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden, anstatt über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben zu werden.

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