Übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung die Kosten für Rehabilitation nach Krankheit?

Antwort

Ja, das stimmt. Die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland übernimmt die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn diese Maßnahmen notwendig sind, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Dies umfasst sowohl medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, wie z.B. Kuren und Therapien, als auch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, wie Umschulungen oder Weiterbildungen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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