Was ist der Unterschied zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürgergeld?

Antwort

Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürgergeld sind beides staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Deutschland, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Voraussetzungen: **Hilfe zum Lebensunterhalt** - Gehört zur Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). - Wird an Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben (z. B. dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, ältere Menschen vor Erreichen der Altersrente). - Zielgruppe: Vor allem Personen, die nicht (mehr) arbeiten können. **Bürgergeld** - Nachfolger von Hartz IV, geregelt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). - Wird an erwerbsfähige Personen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. - Zielgruppe: Menschen zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter, die grundsätzlich arbeiten könnten (erwerbsfähig sind), aber keine Arbeit haben oder deren Einkommen nicht reicht. **Zusammengefasst:** - Bürgergeld: Für erwerbsfähige Hilfebedürftige (SGB II). - Hilfe zum Lebensunterhalt: Für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (SGB XII). Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialleistungen/Buergergeld/buergergeld.html) und [Sozialhilfe](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialleistungen/Sozialhilfe/sozialhilfe.html).

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