Um deine zukünftige Altersrente ab Dezember 2025 berechnen zu können, sind einige zusätzliche Informationen notwendig. Die Angabe „596880 Rentpunkte“ scheint ein Tippfehler... [mehr]
Ab 2026 gilt in Deutschland ein neuer Grundfreibetrag bei der Besteuerung von Renten, der sogenannte Rentenfreibetrag. Die oft genannte Zahl von „2.000 Euro steuerfrei“ bezieht sich jedoch meist auf die geplante Einführung einer Rentenfreigrenze im Rahmen der Rentenbesteuerung, die im Zuge der Anpassung an das Bundesverfassungsgerichtsurteil diskutiert wurde. **Wichtige Punkte dazu:** - **Rentenfreibetrag ab 2023/2026:** Ab 2023 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner jährlich um 0,5 Prozentpunkte erhöht, sodass ab 2023 der steuerpflichtige Anteil bei 83 Prozent liegt und ab 2040 bei 100 Prozent. Ein pauschaler steuerfreier Betrag von 2.000 Euro für alle Rentner ist im Gesetz so nicht vorgesehen. - **Geplante Steuerfreigrenze:** Die Bundesregierung plant, ab 2023 einen Rentenfreibetrag von 2.000 Euro pro Jahr einzuführen, der für alle Rentner gelten soll – unabhängig vom Renteneintrittsalter. Das bedeutet: Die ersten 2.000 Euro der gesetzlichen Rente pro Jahr sollen steuerfrei bleiben. Diese Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2022 und soll Doppelbesteuerung vermeiden. - **Frühere Renteneintritte:** Auch Rentner, die vor dem regulären Rentenalter in Rente gegangen sind (z. B. wegen Erwerbsminderung oder vorgezogener Altersrente), profitieren von diesem Freibetrag, sofern sie steuerpflichtige Renteneinkünfte beziehen. **Fazit:** Ja, nach aktuellem Stand (Juni 2024) soll der Rentenfreibetrag von 2.000 Euro ab 2023/2026 für alle Rentner gelten – unabhängig davon, wann sie in Rente gegangen sind. Voraussetzung ist, dass sie steuerpflichtige Renteneinkünfte haben. Die genaue Umsetzung und Details können sich jedoch noch ändern, da die Gesetzgebung laufend angepasst wird. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/).
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Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Pension zu beziehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft vor allem Personen, die im Laufe ihres Berufsleben... [mehr]
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