Welche Zuständigkeit haben die verschiedenen Gerichte in Zivilsachen?

Antwort

In Deutschland gibt es verschiedene Gerichte, die für Zivilsachen zuständig sind, je nach Art und Umfang des Streitfalls. Hier ist eine Übersicht der Zuständigkeiten: 1. **Amtsgerichte (AG)**: - Zuständig für Zivilsachen mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. - Unabhängig vom Streitwert zuständig für bestimmte Angelegenheiten, wie Mietstreitigkeiten über Wohnraum, Familiensachen (z.B. Scheidungen, Unterhalt) und Nachlasssachen. 2. **Landgerichte (LG)**: - Zuständig für Zivilsachen mit einem Streitwert über 5.000 Euro. - Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. 3. **Oberlandesgerichte (OLG)**: - Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte. - In bestimmten Fällen auch erstinstanzlich zuständig, z.B. bei Staatshaftungsklagen. 4. **Bundesgerichtshof (BGH)**: - Zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte und in bestimmten Fällen der Landgerichte. - Höchste Instanz in Zivilsachen. Diese Gerichte sind hierarchisch organisiert, wobei die Amtsgerichte die unterste und der Bundesgerichtshof die oberste Instanz darstellen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert und der Art des Rechtsstreits.

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