Besteht bei Scheidung mit Gütertrennung Anspruch auf Zugewinnausgleich?

Antwort

Nein, bei einer Scheidung besteht kein Anspruch auf Zugewinnausgleich, wenn zwischen den Ehepartnern Gütertrennung vereinbart wurde. Der Zugewinnausgleich ist nur im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgesehen. Bei Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe und im Fall der Scheidung vollständig getrennt (§ 1414 BGB). Ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens findet dann nicht statt. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/gueterrecht_node.html).

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