Wo ist die Auftragsverarbeitung in der DSGVO geregelt?

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Die Auftragsverarbeitung ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 28 geregelt. Dieser Artikel beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Verantwortlicher einen Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen kann, und legt die Anforderungen an den Vertrag zwischen diesen Parteien fest.

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