Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]
Die Verhältnismäßigkeit ist ein wichtiges Prinzip im Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht und im Grundrechtsschutz. Um die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, wird in der Regel eine dreistufige Prüfung durchgeführt: 1. **Geeignetheit**: Zunächst wird untersucht, ob die Maßnahme geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Das bedeutet, dass die Maßnahme einen positiven Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten muss. 2. **Erforderlichkeit**: Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Maßnahme erforderlich ist. Das heißt, es darf kein milderes, gleich wirksames Mittel zur Verfügung stehen, das weniger in die Rechte der Betroffenen eingreift. 3. **Angemessenheit**: Schließlich wird die Angemessenheit der Maßnahme bewertet. Hierbei wird abgewogen, ob die Nachteile, die durch die Maßnahme entstehen, in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die durch die Maßnahme erzielt werden. Diese drei Kriterien helfen dabei, die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme zu beurteilen und sicherzustellen, dass Eingriffe in Rechte und Freiheiten gerechtfertigt sind.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]