Wie nennt man Erbschaft juristisch?

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Juristisch wird die Erbschaft als "Erbe" oder "Nachlass" bezeichnet. Der Begriff "Erbe" bezieht sich auf die Person, die das Vermögen und die Rechte des Verstorbenen übernimmt, während "Nachlass" das gesamte Vermögen, die Verbindlichkeiten und die Rechte umfasst, die hinterlassen werden.

Kategorie: Recht Tags: Erbschaft Recht Testament

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