Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ja, ein Widerspruch hat in der Regel aufschiebende Wirkung, insbesondere im Verwaltungsrecht. Das bedeutet, dass die Vollziehung eines Verwaltungsakts ausgesetzt wird, bis über den Widerspruch entschieden ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist, zum Beispiel bei bestimmten Anordnungen im Bereich des öffentlichen Sicherheitsrechts. In solchen Fällen kann die aufschiebende Wirkung durch einen Antrag beim zuständigen Gericht wiederhergestellt werden.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet den personenbezogener Daten, die von Behörden und öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der B... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]