Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Artikel 104 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug. Die wesentlichen Inhalte sind: 1. **Gesetzliche Grundlage**: Freiheitsentzug darf nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen erfolgen. 2. **Richterliche Entscheidung**: Über die Zulässigkeit und Fortdauer eines Freiheitsentzugs hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder Freiheitsentziehung ist der Betroffene unverzüglich einem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe für die Freiheitsentziehung mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben hat, Einwendungen zu erheben. 3. **Unverzügliche Entscheidung**: Der Richter muss unverzüglich, spätestens am Tag nach der Vorführung, über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheiden. 4. **Benachrichtigungspflicht**: Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Angehörigen des Betroffenen sind unverzüglich zu benachrichtigen. 5. **Rechtsmittel**: Gegen jede richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit oder Fortdauer eines Freiheitsentzugs ist die Beschwerde zulässig. 6. **Entschädigung**: Wer widerrechtlich festgehalten wird, hat einen Anspruch auf Entschädigung. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der persönlichen Freiheit und stellen sicher, dass Freiheitsentzug nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen und mit richterlicher Kontrolle erfolgt.
Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: &bd... [mehr]
Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deuts... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]