Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
In einer solchen Situation hängt die Unterhaltspflicht von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern und die Bedürfnisse der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Wenn ein Kind bei dir und das andere bei der Mutter wohnt, kann es sein, dass beide Elternteile jeweils für das bei ihnen lebende Kind den sogenannten Naturalunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, etc.) leisten. Für den Barunterhalt (finanzielle Unterstützung) des jeweils anderen Kindes kann es zu einer gegenseitigen Verrechnung kommen, abhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um eine faire und gesetzeskonforme Lösung zu finden. Ein Anwalt für Familienrecht oder das Jugendamt kann hier weiterhelfen.
Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]