Bei 2.500 € netto und 450 € tatsächlichem Unterhalt ist eine Pfändung oft deutlich niedriger als viele denken: Entscheidend ist nicht der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte,...
Die eine Tochter wohnt bei mir, die andere bei der Mutter. Wer muss Unterhalt leisten?
Antwort vomIn einer solchen Situation hängt die Unterhaltspflicht von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern und die Bedürfnisse der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Wenn ein Kind bei dir und das andere bei der Mutter wohnt, kann es sein, dass beide Elternteile jeweils für das bei ihnen lebende Kind den sogenannten Naturalunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, etc.) leisten. Für den Barunterhalt (finanzielle Unterstützung) des jeweils anderen Kindes kann es zu einer gegenseitigen Verrechnung kommen, abhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um eine faire und gesetzeskonforme Lösung zu finden. Ein Anwalt für Familienrecht oder das Jugendamt kann hier weiterhelfen.