Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann in der Regel von der Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat (sofern vorhanden) gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. In vielen Fällen ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, und es müssen die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Es ist auch wichtig, die Gründe für die Kündigung zu beachten, da diese je nach Vertrag und rechtlichen Rahmenbedingungen variieren können.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur in einer rechtlich sauberen Konstellation. Entscheidend ist, **wer Vertragspartner des Kunden ist** und **wer die Leistung tatsächlich...
Eine Holding-GmbH ohne eigene operative Geschäftstätigkeit kann trotzdem rundfunkbeitragspflichtig sein – entscheidend ist nicht „Geschäftstätigkeit“, sondern ob...
Nein. Ein „alter“ Geschäftsführer (GF) hat nach seiner wirksamen Abberufung/Amtsniederlegung grundsätzlich **kein Vertretungsrecht** mehr für die GmbH. Wichtig ist die...
Bei einer **notariellen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen** gibt es **in der Regel keine „Widerrufsfrist“ wie beim Onlinekauf**. - **Verbraucher-Widerrufsrecht (14 Tage)**:...
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck begrenzt ist. Die wichtigsten Besonderheiten sind: 1. **Ende des...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...
Ja, seit dem 1. Oktober 2016 sind Versicherungskündigungen in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail rechtlich zulässig. Das regelt § 127 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 126...
Ob „sofort kündigen“ oder „kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ besser ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und deinem Ziel ab: - **„Sofort k&uu...
Die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ bedeutet, dass du deinen Vertrag (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag) so kündigen möchtest, da...