Wer darf Vertragsunterlagen vorbereiten? Auftraggeber oder Auftragnehmer?

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Vertragsunterlagen können sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer vorbereitet werden. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass der Auftraggeber die Vertragsunterlagen erstellt, da er die Bedingungen und Anforderungen des Auftrags festlegt. Der Auftragnehmer hat dann die Möglichkeit, die Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Es ist wichtig, dass beide Parteien einverstanden sind und die Unterlagen rechtlich korrekt sind. In vielen Fällen kann auch ein Rechtsanwalt oder ein Fachmann für Vertragsrecht hinzugezogen werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

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