Wen betrifft das JGG?

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Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Deutschland betrifft Jugendliche und Heranwachsende, die strafrechtlich in Erscheinung treten. Konkret gilt es für: 1. **Jugendliche**: Personen, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. 2. **Heranwachsende**: Personen, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind. Bei Heranwachsenden kann das Gericht entscheiden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, je nach Reifegrad und Tatumständen. Das JGG zielt darauf ab, erzieherische Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen und die Resozialisierung der jungen Straftäter zu fördern.

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