Wer besitzt das Vermögen einer Treuhandstiftung?

Antwort

Das Vermögen einer Treuhandstiftung gehört in der Regel der Stiftung selbst, die als juristische Person agiert. Die Treuhandstiftung wird von einem Treuhänder verwaltet, der im Auftrag der Stiftung handelt. Das Vermögen ist also nicht im persönlichen Eigentum des Treuhänders oder der Stifter, sondern dient dem Zweck der Stiftung, der in der Satzung festgelegt ist. Die Erträge aus dem Vermögen werden entsprechend den Stiftungszielen verwendet.

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