Pauschal nein oder ja lässt sich das nicht sagen – bei einem Streit mit der Hausgemeinschaft ist ÖRAG-Vermieter-Rechtsschutz oft nur dann naheliegend gedeckt, wenn du als Eigentüm...
Was sind außergerichtliche Kosten?
Antwort vomAußergerichtliche Kosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen aber nicht im Rahmen Gerichtsverfahrensfallen. Dazu gehören beispielsweise: 1. **Anwaltskosten**: Gebühren für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. 2. **Gutachterkosten**: Kosten für Experten, die zur Klärung von Sachverhalten hinzugezogen werden. 3. **Verfahrenskosten**: Gebühren für die Erstellung von Dokumenten oder anderen Vorbereitungen, die notwendig sind, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder zu klären. 4. **Reisekosten**: Ausgaben für Reisen, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Angelegenheit stehen. Diese Kosten können in vielen Fällen von der unterlegenen Partei im Falle eines Gerichtsverfahrens erstattet werden, jedoch nicht immer.