Was sind außergerichtliche Kosten?

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Außergerichtliche Kosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen aber nicht im Rahmen Gerichtsverfahrensfallen. Dazu gehören beispielsweise: 1. **Anwaltskosten**: Gebühren für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. 2. **Gutachterkosten**: Kosten für Experten, die zur Klärung von Sachverhalten hinzugezogen werden. 3. **Verfahrenskosten**: Gebühren für die Erstellung von Dokumenten oder anderen Vorbereitungen, die notwendig sind, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder zu klären. 4. **Reisekosten**: Ausgaben für Reisen, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Angelegenheit stehen. Diese Kosten können in vielen Fällen von der unterlegenen Partei im Falle eines Gerichtsverfahrens erstattet werden, jedoch nicht immer.

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