In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser besagt, dass Minderjährige ab 7 Jahren Vertr&a... [mehr]
Der Taschengeldparagraph ist in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Er besagt, dass ein minderjähriger Käufer einen Kaufvertrag abschließen kann, wenn er mit eigenen Mitteln, die ihm zu Zweck zur Verfügung stehen einen Kaufpreis bezahlt, der nicht über das hinausgeht, was er durch Taschengeld oder ähnliche Zuwendungen erhalten hat. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche in einem bestimmten Rahmen selbstständig Verträge abschließen können, ohne dass die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, solange die finanziellen Mittel aus eigenen, ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln stammen.
In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser besagt, dass Minderjährige ab 7 Jahren Vertr&a... [mehr]
Die sogenannte „Jungfräulichkeitsklage“ war eine besondere Form der Klage im deutschen Zivilrecht, die bis 1998 möglich war. Sie ermöglichte es einer Frau, Schadensersatz zu... [mehr]