§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Taschengeldparagraph ist in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Er besagt, dass ein minderjähriger Käufer einen Kaufvertrag abschließen kann, wenn er mit eigenen Mitteln, die ihm zu Zweck zur Verfügung stehen einen Kaufpreis bezahlt, der nicht über das hinausgeht, was er durch Taschengeld oder ähnliche Zuwendungen erhalten hat. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche in einem bestimmten Rahmen selbstständig Verträge abschließen können, ohne dass die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, solange die finanziellen Mittel aus eigenen, ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln stammen.
§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
Schwarzarbeit wird in Deutschland im **Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)** geregelt. Der zentrale Paragraph, der die Definition und das Verbot von Schwarzarbeit enthält, ist **&s... [mehr]