Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Im Falle des Todes eines Gesellschafters einer GmbH hat das Gesellschafterdarlehen verschiedene rechtliche Implikationen. Grundsätzlich wird das Darlehen Teil des Nachlasses des verstorbenen Gesellschafters. Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Gesellschafters ein, was bedeutet, dass sie auch für das Darlehen verantwortlich sind. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten: 1. **Vertragliche Regelungen**: Die genauen Bedingungen des Gesellschafterdarlehens sind entscheidend. Wenn im Darlehensvertrag spezielle Regelungen für den Todesfall festgelegt sind, haben diese Vorrang. 2. **Erbfolge**: Die Erben müssen das Darlehen zurückzahlen, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung. Dies kann die finanzielle Situation der Erben beeinflussen. 3. **Gesellschaftervertrag**: Oft regelt der Gesellschaftervertrag, was im Falle des Todes eines Gesellschafters passiert. Hier können Regelungen zur Übertragung von Anteilen oder zur Rückzahlung von Darlehen enthalten sein. 4. **Gesellschafterversammlung**: Die Gesellschafterversammlung kann über die weitere Vorgehensweise entscheiden, insbesondere wenn es um die Rückzahlung des Darlehens oder die Übertragung der Anteile geht. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und vertraglichen Regelungen zu klären.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]