Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Sie dient dazu, den Willen des Patienten in Bezug auf medizinische Behandlungen zu respektieren. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine rechtliche Vollmacht, die es einer Person ermöglicht, im Namen einer anderen Person Entscheidungen zu treffen, insbesondere in finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte beispielsweise medizinische Entscheidungen treffen oder finanzielle Angelegenheiten regeln. Beide Dokumente sind wichtige Instrumente der Patientenautonomie und der rechtlichen Vorsorge.
Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Wenn der Vollmachtgeber bereits dement ist und somit nicht mehr geschäftsfähig oder einwilligungsfähig, kann er keine neue Vorsorgevollmacht mehr erteilen. Die Geschäftsfähigk... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Wenn ein Bevollmächtigter einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht seine Vollmacht nicht ausübt, hat das folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers**: Falls... [mehr]