Ein Grundholde ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der sich auf eine Person bezieht, die das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie besitzt. Der Grundholde hat das Recht, über das Grundstück zu verfügen, es zu nutzen und gegebenenfalls zu veräußern. In der Regel ist der Grundholde auch für die Instandhaltung und die damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit Immobilienrecht und Grundbuchrecht verwendet.