Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Ein Grundholde ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der sich auf eine Person bezieht, die das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie besitzt. Der Grundholde hat das Recht, über das Grundstück zu verfügen, es zu nutzen und gegebenenfalls zu veräußern. In der Regel ist der Grundholde auch für die Instandhaltung und die damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit Immobilienrecht und Grundbuchrecht verwendet.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]