Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ein Gesellschafter ist eine Person oder ein Unternehmen, das Anteile an einer Gesellschaft besitzt und somit Teilhaber dieser Gesellschaft ist. Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Sie haben in der Regel bestimmte Rechte und Pflichten, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Zu den Rechten gehören beispielsweise das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Zu den Pflichten können die Einbringung von Kapital und die Mitwirkung an der Geschäftsführung gehören.
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ja, eine kriminelle Karriere wie die von Walter White aus der Serie "Breaking Bad" würde dem deutschen Staat erheblichen Schaden zufügen. Die Herstellung und der Verkauf illegaler... [mehr]